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News-Archiv | Artikel vom 10.04.2024

Bietet der Chef eine Alters­vorsorge an?

Die Einkommenssituation zu Rentenbeginn setzt sich in der Regel aus den drei Säulen der Altersversorgung zusammen. Säule 1: die gesetzliche Rente, Säule 2: die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Säule 3: die private Alters­vorsorge. Bekanntlich sinkt das Niveau der gesetzlichen Rente weiter und muss mit der betrieblichen und privaten Säule kompensiert werden.

Gerade bei der betrieblichen Vorsorge lassen jedoch viele Arbeitnehmer positive Effekte und staatliche Förderungen noch ungenutzt liegen. Einer aktuellen Studie von Deloitte zufolge liegt das vor allem an der Annahme, dass der eigene Arbeitgeber keine bAV anbietet (45%) – auch nicht im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Da es jedoch seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dürfte es diese Hürde gar nicht geben. Heißt konkret: Wünscht ein Mitarbeiter eine bAV, muss der Chef mindestens eine Entgeltumwandlung ermöglichen und einrichten. Besser noch: Durch eine Gesetzesneuerung müssen Arbeitgeber diese sogar bezuschussen. Mindestens mit 15 Prozent.

Attraktive Förderungen nutzen
Ein weiterer Grund, warum viele Menschen keine bAV nutzen, ist die finanzielle Situation. Fast jeder Vierte (24%) begründet eine fehlende bAV damit, dass kein Geld dafür übrig sei. Auch hier kann ein Gespräch mit dem Chef helfen. Denn viele Arbeitgeber leisten mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss oder finanzieren die bAV ihrer Belegschaft sogar komplett. Denn für Unternehmen ist eine attraktive bAV mittlerweile ein wichtiger Baustein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Zudem ist der Brutto-Netto-Effekt ein starkes Argument für die bAV. Die bAV-Beiträge (z.B. 100 Euro) werden direkt aus dem Bruttolohn gezahlt. Dadurch verringern sich Steuern und Sozialabgaben, wodurch sich der Nettolohn beispielsweise nur um 50 oder 60 Euro (je nach individueller Rechnung) verringert, während volle 100 Euro in die Vorsorge fließen.

Auch durch Förderungen, insbesondere für geringere Einkommen, wurde die bAV durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet. Hiervon profitiert in vielen Fällen sogar der Chef, dank weiterer Förderungen für Unternehmen.

Argumente für eine betriebliche Alters­vorsorge

  • Wichtiger Baustein, um sinkendes Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen
  • Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeltumwandlung (seit 2002)
  • Arbeitgeber müssen bAV mit mindestens 15 Prozent bezuschussen
  • Viele Arbeitgeber zahlen mehr oder finanzieren bAV komplett selbst
  • Förderungen (für Geringverdiener) ermöglichen attraktive Vorsorge
  • Auch Teilzeitkräfte, Azubis und Minijobber haben ein Recht auf Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersversorgung bietet ein hohes Maß an Sicherheit und gewährt zugleich die Chance, eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Jeder sollte sich über die bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten informieren, um das spätere Renteneinkommen schon jetzt zu erhöhen.
 
 




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